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   BVerwG, 15.05.1997 - 2 C 26.95   

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BVerwG, 15.05.1997 - 2 C 26.95 (https://dejure.org/1997,2614)
BVerwG, Entscheidung vom 15.05.1997 - 2 C 26.95 (https://dejure.org/1997,2614)
BVerwG, Entscheidung vom 15. Mai 1997 - 2 C 26.95 (https://dejure.org/1997,2614)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Verwendung im öffentlichen Dienst einer überstaatlichen Einrichtung - Rückforderung von Dienstbezügen - Dienstbezüge - Kürzung der Dienstbezüge wegen Versorgung aus der Verwendung im öffentlichen Dienst einer überstaatlichen Einrichtung - Rückforderung von Dienstbezügen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 1998, 203 (Ls.)
  • DVBl 1998, 209 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 22.02.1996 - 2 C 14.95

    Beamtenrecht: Anrechenbarkeit der Versorgung aus der Verwendung im öffentlichen

    Auszug aus BVerwG, 15.05.1997 - 2 C 26.95
    Diese Regelung ist Ausdruck des Grundsatzes, daß ein Beamter nicht gleichzeitig mehrfache Bezüge aus öffentlichen Mitteln erhalten soll (vgl. u.a. Urteil vom 22. Februar 1996 - BVerwG 2 C 14.95 - (Buchholz 240 § 8 Nr. 9)).

    Für die Anwendung des § 8 BBesG ist es auch unerheblich, in welcher Art von Beschäftigungsverhältnis der Beamte bei der zwischenstaatlichen oder überstaatlichen Einrichtung gestanden hat (vgl. Urteil vom 22. Februar 1996 - BVerwG 2 C 14.95 - (a.a.O.)).

  • BVerwG, 27.01.1994 - 2 C 19.92

    Rückforderung überzahlter Bezüge wegen ungenehmigten schuldhaften Fernbleibens

    Auszug aus BVerwG, 15.05.1997 - 2 C 26.95
    In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist das Berufungsgericht davon ausgegangen, daß gleichwohl in den Fällen der verschärften Haftung eine Berufung auf den Wegfall der Bereicherung nicht schlechthin ausgeschlossen ist (vgl. Urteil vom 27. Januar 1994 - BVerwG 2 C 19.92 - (BVerwGE 95, 94, 96 [BVerwG 27.01.1994 - 2 C 19/92] = Buchholz 240 § 12 BBesG Nr. 21 m.w.N.)).
  • BVerwG, 12.03.1980 - 6 C 14.78

    Beamtenversorgungsrecht - Beiträge der NATO - Vorsorgefond - Anstelle einer

    Auszug aus BVerwG, 15.05.1997 - 2 C 26.95
    Soweit die Anrechnung von Versorgungsbezügen aus der Verwendung im öffentlichen Dienst einer zwischenstaatlichen oder überstaatlichen Einrichtung vorgesehen ist, konnte der Gesetzgeber davon ausgehen, daß die Bundesrepublik Deutschland zu den Haushalten dieser Einrichtungen Beiträge leistet, die auch für das Entgelt der dortigen Bediensteten eingesetzt werden (vgl. Urteile vom 12. März 1980 - BVerwG 6 C 14.78 und 6 C 24.78 - (Buchholz 232.5 § 56 Nr. 2 und 3)).
  • BVerwG, 12.03.1980 - 6 C 24.78

    Beamtenversorgungsrecht - Vorsorgefonds internationaler Einrichtungen - Anstelle

    Auszug aus BVerwG, 15.05.1997 - 2 C 26.95
    Soweit die Anrechnung von Versorgungsbezügen aus der Verwendung im öffentlichen Dienst einer zwischenstaatlichen oder überstaatlichen Einrichtung vorgesehen ist, konnte der Gesetzgeber davon ausgehen, daß die Bundesrepublik Deutschland zu den Haushalten dieser Einrichtungen Beiträge leistet, die auch für das Entgelt der dortigen Bediensteten eingesetzt werden (vgl. Urteile vom 12. März 1980 - BVerwG 6 C 14.78 und 6 C 24.78 - (Buchholz 232.5 § 56 Nr. 2 und 3)).
  • BVerwG, 08.10.1998 - 2 C 21.97

    Rückforderung von überzahlten Versorgungsbezügen

    Zwar ist wie das Berufungsgericht ebenfalls ohne Rechtsfehler ausgeführt hat in Fällen einer verschärften Haftung die Berufung auf einen Wegfall der Bereicherung nicht schlechthin ausgeschlossen (vgl. u.a. BVerwGE 95, 94 ; Urteil vom 15. Mai 1997 BVerwG 2 C 26.95 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 06.07.2016 - 4 S 2082/15

    Zur Rückforderung von Bezügen bei Kenntnis des Mangels des rechtlichen Grundes

    Das betrifft nicht nur gewillkürte ("administrative", d.h. im Einzelfall von der Behörde verfügte), sondern auch gesetzesimmanente Vorbehalte (vgl. BVerwG, Urteile vom 15.05.1997 - 2 C 26.95 -, ZBR 1997, 399, und vom 28.02.1985, a.a.O.; Senatsbeschluss vom 23.09.2013 - 4 S 1123/13 - OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 16.04.2007, a.a.O.; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 29.07.2013 - 5 LA 275/12 -, DÖD 2014, 7; zum Versorgungsrecht BVerwG, Urteile vom 10.02.1983 - 2 C 27.81 -, BVerwGE 66, 360, vom 09.12.1976 - II C 36.72 -, Buchholz 232 § 158 BGB Nr. 31, und vom 24.11.1966 - II C 119.64 -, BVerwGE 25, 291; Schinkel/Seifert, a.a.O., Bd. III/3, BBesG, K § 12 Rn. 13; Mayer, in: Schwegmann/Summer, a.a.O., § 12 Rn. 31 ff.).

    Daher muss ein Beamter, der im öffentlichen Dienst einer solchen Einrichtung verwendet wurde, mit einer dieser Kürzungsvorschrift Rechnung tragenden nachträglichen Rückzahlung rechnen, soweit er von einer zwischen- oder überstaatlichen Einrichtung eine Versorgung erhält (vgl. BVerwG, Urteil vom 15.05.1997, a.a.O.).

  • BVerwG, 16.07.2020 - 2 C 7.19

    Kürzung und Rückforderung von Dienstbezügen wegen der Anrechnung anderweitiger

    Dienstbezüge sind im Sinne dieser Vorschrift zuviel gezahlt, wenn sie dem Beamten nach den maßgeblichen Vorschriften nicht zustanden (BVerwG, Urteil vom 15. Mai 1997 - 2 C 26.95 - Buchholz 240 § 8 BBesG Nr. 10 S. 8).

    Einen gesetzesimmanenten Vorbehalt enthalten die Regelungen über das Ruhen von Versorgungsbezügen im Hinblick auf anderweitiges Erwerbseinkommen oder nach Erreichen der Altersgrenze im Hinblick auf sog. Verwendungseinkommen (vgl. §§ 53 ff. BeamtVG, vgl. etwa BVerwG, Urteile vom 25. November 1985 - 6 C 37.83 - Buchholz 238.41 § 49 SVG Nr. 4 S. 5 f., vom 24. September 1992 - 2 C 18.91 - BVerwGE 91, 66 , vom 15. November 2016 - 2 C 9.15 - Buchholz 239.1 § 55 BeamtVG Nr. 30 Rn. 22 und vom 8. Juni 2017 - 2 C 46.16 - Buchholz 239.1 § 53 BeamtVG Nr. 33 Rn. 29), die Regelung des § 8 BBesG über die Kürzung der Besoldung bei Gewährung einer Versorgung durch zwischenstaatliche oder überstaatliche Einrichtungen (BVerwG, Urteil vom 15. Mai 1997 - 2 C 26.95 - Buchholz 240 § 8 BBesG Nr. 10 S. 10) und die Regelung des § 9 BBesG, wonach der Anspruch auf die im Voraus gezahlten Dienstbezüge unter dem gesetzlichen Vorbehalt der Feststellung ihres Verlustes wegen ungenehmigten schuldhaften Fernbleibens vom Dienst steht (BVerwG, Urteil vom 27. Januar 1994 - 2 C 19.92 - BVerwGE 95, 94 ).

    Liegt kein überwiegendes behördliches Mitverschulden für die Überzahlung von Besoldungs- oder Versorgungsbezügen vor, genügt die Einräumung von angemessenen Ratenzahlungsmöglichkeiten regelmäßig den Erfordernissen einer im Rahmen des Rückforderungsbescheids zu treffenden Billigkeitsentscheidung (vgl. BVerwG, Urteile vom 15. Mai 1997 - 2 C 26.95 - Buchholz 240 § 8 BBesG Nr. 10 S. 11, vom 8. Oktober 1998 - 2 C 21.97 - Buchholz 239.1 § 55 BeamtVG Nr. 25 S. 14 und vom 21. Februar 2019 - 2 C 24.17 - Buchholz 239.2 LBeamtVersorgR Nr. 2 Rn. 21).

  • BVerwG, 09.05.2006 - 2 C 12.05

    Familienzuschlag der Stufe 1; Barunterhalt; Rückforderung einer Überzahlung;

    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass kleinere Unebenheiten insbesondere in Übergangsbereichen, die sich aus einer typisierenden und pauschalierenden Regelung ergeben, hingenommen werden müssen (z.B. Urteil vom 15. Mai 1997 - BVerwG 2 C 26.95 - Buchholz 240 § 8 BBesG Nr. 10).
  • BVerwG, 21.02.2019 - 2 C 24.17

    Alimentationspflicht; Billigkeitsentscheidung; Ehescheidung; Kürzung der

    Liegt kein überwiegendes behördliches Mitverschulden für die Überzahlung von Besoldungs- oder Versorgungsbezügen vor, genügt die Einräumung von angemessenen Ratenzahlungsmöglichkeiten regelmäßig den Erfordernissen einer im Rahmen des Rückforderungsbescheids zu treffenden Billigkeitsentscheidung (vgl. BVerwG, Urteile vom 15. Mai 1997 - 2 C 26.95 - Buchholz 240 § 8 BBesG Nr. 10 S. 11 und vom 8. Oktober 1998 - 2 C 21.97 - Buchholz 239.1 § 55 BeamtVG Nr. 25 S. 14; zustimmend Wilhelm, in: Fürst u.a., GKÖD, Stand August 2018, § 52 BeamtVG Rn. 14).
  • OVG Saarland, 17.04.2019 - 1 A 28/18

    Voraussetzungen eines gesetzesimmanenten Rückforderungsvorbehalts im Besoldungs-

    Auch in den Fällen, in denen im aktiven Beamtenverhältnis der Kürzungstatbestand des § 8 BBesG zum Tragen kommt, steht der Anspruch auf Dienstbezüge unter dem gesetzesimmanenten Vorbehalt, dass der Kürzungstatbestand nicht vorliegt.(BVerwG, Urteil vom15.5.1997 - 2 C 26/95 -, juris Rdnr. 21) Die Regelung ist Ausdruck des Grundsatzes, dass ein Beamter nicht gleichzeitig mehrfache Bezüge aus öffentlichen Mitteln erhalten soll.

    Da die Dienstbezüge im Voraus berechnet und monatlich im Voraus gezahlt werden, kann die Besoldungsstelle in der Regel bei deren Berechnung und Zahlung ähnlich wie bei einer Ruhensregelung noch nicht übersehen, ob und in welcher Höhe ein Beamter der Kürzung unterliegende Einkünfte erzielt.(BVerwG, Urteil vom 15.5.1997, a.a.O. Rdnrn. 16 und 21) Die maßgeblichen Einkünfte werden auch hier von dritter Seite, nämlich einer zwischenstaatlichen oder überstaatlichen Einrichtung, gewährt.

  • VG Berlin, 20.09.2005 - 2 A 84.04

    "Strafzahlung"im Spendenskandal der Wuppertaler SPD zu Recht festgesetzt

    So stehen nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts etwa Dienstbezüge unter dem gesetzesimmanenten Vorbehalt, dass der Kürzungstatbestand des § 8 Abs. 1 BBesG nicht vorliegt (Urteil vom 15. Mai 1997 - 2 C 26/95 -, ZBR 1997, 399 ff.) und unter dem Vorbehalt der Feststellung ihres Verlustes wegen ungenehmigten schuldhaften Fernbleibens vom Dienst (Urteil vom 27. Januar 1994 - 2 C 19.92 -, BVerwGE 95, 94 ff.; vgl. zu weiteren Beispielen das o.g. Urteil der Kammer).
  • LAG Niedersachsen, 09.01.2020 - 4 Sa 339/19

    Angemessene Ratenzahlung für überzahlte Versorgungsbezüge

    Liegt kein überwiegendes behördliches Mitverschulden für die Überzahlung von Besoldungs- oder Versorgungsbezügen vor, genügt die Einräumung von angemessenen Ratenzahlungsmöglichkeiten regelmäßig den Erfordernissen einer im Rahmen des Rückforderungsbescheids zu treffenden Billigkeitsentscheidung ( BVerwG 15. Mai 1997 - 2 C 26.95 ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.04.2007 - 1 A 527/06

    Anrechnung anderweitig gezahlter Bezüge (hier: EU-Tagegelder) auf die nationale

    BVerwG, Urteil vom 15.5.1997 - 2 C 26.95 -, ZBR 1997, 399.
  • BVerwG, 28.05.1999 - 2 B 8.99

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Pflicht des

    Bei außergewöhnlichen Umständen ist zudem auch bei verschärfter Haftung eine Berufung auf den Wegfall der Bereicherung infolge Verbrauchs der unter Vorbehalt gezahlten Bezüge zu berücksichtigen, wenn Treu und Glauben verbieten, diese Umstände unberücksichtigt zu lassen (BVerwGE 95, 94 ; Urteil vom 15. Mai 1997 - BVerwG 2 C 26.95 - DVBl 1999, 322 = ZBR 1999 S. 173>).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.02.2004 - 6 A 1867/02

    Rückforderung zu viel gezahlter Versorgungsbezüge; Gewährung von einemaliger

  • VG Schleswig, 23.08.2019 - 12 A 157/17

    Rückforderung der überzahlten Bezüge eines Soldaten wegen Entfernung aus dem

  • BVerwG, 03.12.1997 - 2 B 77.97

    Rechtserheblichkeit bereits entschiedener Grundsatzfragen - Zulassung der

  • VG Schleswig, 16.08.2019 - 12 A 157/17

    Rückforderung der überzahlten Bezüge eines Soldaten wegen Entfernung aus dem

  • VG Ansbach, 21.04.2020 - AN 16 K 18.02481

    Rückforderung einer Verpflichtungsprämie und überzahlter Dienstbezüge

  • VG Würzburg, 21.02.2017 - W 1 K 15.897

    Rückforderung von Versorgungsbezügen wegen Anrechnung von Erwerbseinkommen

  • VG Augsburg, 20.01.2011 - Au 2 K 07.1017

    Rückforderung, Kürzung, Versorgungsbezüge, Widerrufsvorbehalt, Entreicherung,

  • VG Köln, 30.09.2020 - 23 K 4574/18
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